Definition Mittelstand
„Mittelstand“ definiert sich nicht nach Firmengröße, sondern nach MITTELSTÄNDISCHEN EIGENSCHAFTEN
Zu Mittelständlern in diesem Sinne zählen wir
- Jeden selbstständigen Unternehmer und jedes Unternehmen. Selbstständige, Angehörige der freien Berufe stehen selbstständigen Unternehmern gleich. Ebenso Land- und Forstwirte,
- Jedes Mitglied eines Geschäftsführungsorgans (Geschäftsführer, Vorstand), eines Aufsichtsrats, eines Beirats oder einer ähnlichen Einrichtung eines Unternehmens in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft sowie deren Gesellschafter, sofern der betreffende Gesellschafter mit einer Beteiligungsquote von mindestens 10 % beteiligt ist,
- Personen in vergleichbaren Stellungen in einer Personengesellschaft oder einem einzelkaufmännischen Unternehmen sowie leitende Angestellte in Unternehmen.
Die Mitgliedschaft kann über das Ende der beschriebenen Funktion hinaus bestehen bleiben.
Die EU hingegen hat eine willkürliche Definition für den MIttelstand, die wir so ablehnen.
Unternehmenskategorie | Mitarbeiter | Umsatz | oder | Bilanzsumme |
Mittleres Unternehmen | < 250 | ≤ 50 Mio. EUR | ≤ 43 Mio. EUR | |
Kleinunternehmen | < 50 | ≤ 10 Mio. EUR | ≤ 10 Mio. EUR | |
Kleinstunternehmen | < 10 | ≤ 2 Mio. EUR | ≤ 2 Mio. EUR |
Wir fragen uns ob diese von der EU willkürlich bestimmten Kategorien die richtige Definition sind?
Bilden sie die gesamte mittelständische Wirklichkeit ab und welche Angehörigen des Mittelstandes werden dabei übersehen?